Freiberger Reisebüro

- Russland: Visavorschriften fuer deutsche Staatsbuerger verschaerft

In Reaktion auf eine Aenderung der Visavorschriften fuer Reisen russischer Staatsbuerger in die Laender des Schengen-Raums hat die Russische Foederation seit 1. November ihre Vorschriften zur Visaerteilung fuer deutsche Staatsbuerger verschaerft. Diese muessen nun bei der Beantragung eines Visums ihre Rueckkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen und entsprechende Unterlagen dem Visaantrag beifuegen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gelten diese neuen Anforderungen nicht fuer Gaeste, die aufgrund ihres Wohnsitzes ihr Visum bei den Konsulaten der Russischen Foederation in Oesterreich, der Schweiz und Luxemburg beantragen.  

Zusaetzlich zu den bisherigen Antragsformularen muss ab sofort zur Beantragung eines Touristenvisums eine der folgenden Unterlagen den russischen Behoerden vorgelegt werden:

Ein Kontoauszug, der den Eingang von Gehalt, Rente, Pension etc. aufweist (Sonstige Kontobewegungen, die sich gegebenenfalls auf dem gleichen Kontoauszug befinden, koennen geschwaerzt werden)
oder
Eine aktuelle Arbeits- oder Verdienstbescheinigung/Rentenbescheid/Bescheinigung des Arbeits- oder Sozialamtes ueber erhaltene Bezuege

Fuer Selbststaendige eine Registrierung ihrer eigenen Firma
oder
Ein Nachweis von selbstbewohntem Wohneigentum (Kopie vom Auszug aus dem Grundbuch ausreichend)

Nicht erwerbstaetige Hausfrauen muessen die Heiratsurkunde (Kopie ausreichend) sowie eine aktuelle Arbeits- oder Verdienstbescheinigung beziehungsweise den Rentenbescheid ihres Ehemannes einreichen.

Vom russischen Konsulat werden keine Kopien (Ausnahme Grundbuchauszug, Heiratsurkunde fuer Hausfrauen) akzeptiert. Die geforderten Unterlagen werden nach Einsicht vom russischen Konsulat, zusammen mit dem visierten Reisepass, zurueckgesandt.
  


Dieser Beitrag wurde für Sie am 04.11.10 erstellt



 Aktualisierung des wichtigen Hinweises:

Leider erheben auch die us-amerikanischen Einreisebehörden eine Gebühr:
Für ESTA-Formulare, die ab dem 8. September online ausgefüllt werden, wird eine Gebühr von 14 US-Dollar pro Person fällig!!! Die Zahlung dieser Gebühr ist ausschliesslich per Kreditkarte möglich!!!

Trotzdem gilt weiterhin die untenstehende Empfehlung, nur die offizielle ESTA-Seite aufzurufen!!!


Dieser Beitrag wurde für Sie am 15.08.10 erstellt

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte nutzen Sie ausschliesslich den unten angegebenen Link. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, gibt es verschiedene Seiten, die auch ähnliche Titel tragen wie esta-service oder us-esta oder ähnliche, bei denen mehrmals festgestellt wurde, dass auf diesen Seiten Bearbeitungsgebühren erhoben werden, die über Kreditkarten abgerechnet werden.  Es kann Mißbrauch vorkommen.

Die Erstellung der Einreiseerlaubnis ist von Seiten der USA aus kostenlos!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Dieser Beitrag wurde für Sie am 15.06.10 erstellt

 
 
- Elektronische Reisegenehmigung

Seit 1. August 2008 angeboten, sind ab 12. Januar 2009 alle Reisenden im Rahmen des VWP in die USA verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen. Diese ersetzt ersatzlos die bis dahin übliche Einreisekarte.

Dieser Beitrag wurde für Sie am 10.10.08 erstellt

Den Antrag auf elektronische Reisegenehmigung finden Sie unter https://esta.cbp.dhs.gov/
 - Fingerabdrücke bei USA-Einreise

Ab Herbst werden die Besucher der USA damit rechnen müssen, bei der Einreise die Abdrücke  a l l e r  Finger abgeben zu müssen. Nach und nach werden die Einreisebehörden an allen Flughäfen der USA Geräte aufstellen, die die technische Grundlage für diese neue Maßnahme bieten.


Dieser Beitrag wurde für Sie am 15.08.2007 erstellt

 - Neue EU-Verordnung zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck

Nachfoldgend aufgeführte Gegenstände dürfen auf allen Flügen innerhalb der EU nicht im Handgepäck mitgenommen werden: Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz; dazu gehören z. B. Getränke, Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Cremes, Zahnpasta, Suppen. Es sei denn, die einzelnen Behältnisse haben jeweils ein Fassungsvermögen (!) von nicht mehr als 100 ml und werden zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschliessbaren Plastikbeutel, der bis zu einem Liter Fassungsvermögen haben darf, transportiert.

In Einzelfällen kann  es bei Einreisen in die USA zu Einschränkungen bei der Mitnahme von Duty Free- Einkäufen kommen.

(Zitat: Bundesministerium des Inneren)


Dieser Beitrag wurde für Sie am 10.10.2006 erstellt

 - Einreiseformular USA

Seit 01.10.05 verlangt das us-amerikanische "Department of Homeland Security" von allen Fluggesellschaften, die persönlichen Daten von allen Gästen auf Flügen in die USA zu registrieren und an die US-Behörden zu übermitteln. Das entsprechende Formular muss  v o l l s t ä n d i g  ausgefüllt werden und      v o r  Abflug dem Bodenpersonal zurückgegeben werden.

Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Flugbuchung von uns.

DieserBeitrag wurde für Sie am 06.10.05 erstellt

 - Sicherheitswesten

Seit spätestens 2005 ist in vielen Ländern Europas das Mitführen von fluoreszierenden Warnwesten Pflicht.Die Länder die zum 01. Mai 2005 die Warnwestenpflicht der EU bereits umgesetzt haben, sind:

Deutschland, Finnland, Portugal, Italien, Spanien, Tschechien und Österreich.Für das Fehlen der Warnweste werden z. T. Bußgelder erhoben.Die Anforderungen der EN471 finden Sie in unserer Rubrik Shop unter "Sicherheitsweste".

Dieser Beitrag wurde für Sie am 02.05.2005 erstellt.

 - Einreisebestimmungen USA

Seit 1. Oktober 2004 brauchen Sie für die Einreise in die USA einen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt auch für Kinder! D. h., Sie müssen "Reisepässe der Europäischen Union" haben. Außerdem nimmt die Einwanderungsbehörde elektronische Fingerabdrücke und scannt die Iris jedes Einreisenden.Weitere Informationen gehen Sie bitte in unsere Rubrik Informationen und klicken auf  "Auswärtiges Amt".

Dieser Beitrag wurde für Sie am 01.08.2004 erstellt